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		<title><![CDATA[Blog]]></title>
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		<description><![CDATA[Info Blog über Fotografie und Mediendesign. Hard- und Software.]]></description>
		<language>DE</language>
		<lastBuildDate>Mon, 24 Nov 2025 01:01:00 +0100</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Posts mit Risiken und Nebenwirkungen]]></title>
			<author><![CDATA[Torsten Kepp]]></author>
			<category domain="https://www.kepp-mediendesign.de/blog/index.php?category=Recht"><![CDATA[Recht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000007"><div class="imHeading3">Sharenting: Warum das Teilen von Kinderfotos im Internet gefährlich ist<br>Stolze Eltern teilen Fotos mit ihren Kindern oft in den sozialen Medien.</div><div><span class="fs12lh1-5">Wer Fotos von seinen Kindern in den sozialen Medien postet, setzt sie der Gefahr von Mobbing und sexueller Anmache aus. Für die Politikwissenschaftlerin Sara Flieder werden vor allem von Influencerinnen und Influencern oft Grenzen überschritten. Sie hat deshalb eine Petition gestartet und hofft auf schärfere gesetzliche Regelungen.</span><br></div><div><br></div><div>Wenn Kinder vergnügt in der Wanne plantschen, ihre Gesichter von Brei verschmiert sind oder sie sich trotzig auf den Boden werfen, sind das für Eltern besondere Momente. Oft werden diese fotografisch festgehalten – und die Bilder nicht selten mit anderen geteilt. Dafür gibt es mittlerweile ein eigenes Wort: „Sharenting“. Einige Eltern verdienen mit diesen Aufnahmen sogar Geld: Influencerinnen und Influencer berichten regelmäßig aus dem Alltag ihrer Kinder und zeigen sie in allen möglichen Lebenssituationen.</div><div><br></div><div>Dieser kommerzielle und sorglose Umgang mit Kinderfotos ist Sara Flieder ein Dorn im Auge. Die Politikwissenschaftlerin hat deshalb eine Petition gestartet, die auf eine Gesetzesinitiative für einen besseren Schutz der Privatsphäre von Kindern zielt. „Ich kann verstehen, dass Eltern mit Familienaccounts Geld verdienen wollen. Aber das darf nicht auf dem Rücken von Kindern geschehen“, betont sie.</div><div><br></div><div><div class="imHeading3">Kinderrechte werden online verletzt</div><div><span class="fs12lh1-5">Sie sieht gleich mehrere Probleme: Zum einen können Kinder zum Beispiel von Mitschülerinnen und Mitschülern gemobbt werden, weil diese in für sie peinlichen Situationen gezeigt werden oder intimes Wissen über sie verbreitet wird. Viel schlimmer aber ist es, wenn die Aufnahmen etwa im Darknet weiterverbreitet werden, was technisch meist leicht möglich ist. Immer wieder kommt es vor, dass selbst harmlos erscheinende Kinderbilder von Pädophilen angeschaut, bearbeitet und gerated werden. Auch Cybergrooming, also die Anmache im Netz, stellt eine Gefahr dar. Besonders problematisch wird es, wenn die Metadaten der Bilder Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort von Kindern ermöglichen.</span><br></div><div><br></div><div>„Wenn Kinder und Jugendliche online und ungefragt in privaten und intimen oder demütigenden, diffamierenden oder anderen schutzlosen Situationen gezeigt werden, werden Kinderrechte verletzt“, stellt Iren Schulz klar. Sie ist Mediencoach bei der Initiative „Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht“. „Das Recht auf Privatsphäre gilt schranken- und bedingungslos – auch für Kinder“, pflichtet ihr Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes bei. Er bemängelt fehlende rechtliche Rahmenbedingungen, wenn ein Anteil des Familieneinkommens aus der Vermarktung der eigenen Kinder stammt.</div><div><br></div><div class="imHeading3">Gesetzliche Bestimmungen haben wenig Relevanz</div><div><span class="fs12lh1-5">Laut Bundesfamilienministerium (BMFSJ) ist ein gesetzlicher Schutz grundsätzlich gewährleistet. Bestimmungen dazu fänden sich unter anderem in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in der die Privatsphäre als Schutzgut erklärt werde, so eine Sprecherin. Wirksam sei zudem das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Ebenfalls zu berücksichtigen seien unter anderem die EU-Kinderrechtskonventionen, das Recht am eigenen Bild und das Jugendmedienschutzgesetz. Letzteres wurde 2021 sogar hinsichtlich der Interaktionsrisiken im Internet verschärft.</span><br></div><div><br></div><div>Flieder reicht all das nicht aus: Theoretisch sei zwar vieles verboten und die Einwilligung des Kindes müsse vorliegen. In der Praxis besäßen die gesetzlichen Bestimmungen aber wenig Relevanz, sagt sie: „Wo kein Kläger, da auch kein Richter.“ Jüngere Kinder können die Gefahren noch nicht erkennen, ältere werden hingegen kaum gegen ihre eigenen Eltern rechtlich vorgehen.</div><div><br></div><div class="imHeading3">Kinder vor der Kamera: Was erlaubt ist – und was nicht</div><div><span class="fs12lh1-5">Ob in Filmen, Serien oder Werbung – Kinder treten regelmäßig als Darstellerinnen und Darsteller auf. Wann und wie lange sie vor der Kamera stehen können, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt: Sind sie zwischen drei und sechs Jahre alt, dürfen sie täglich höchstens zwei Stunden arbeiten und zwar zwischen 8 und 17 Uhr. Das Einverständnis der Eltern und einer Kinderärztin muss ebenso vorliegen wie eine behördliche Genehmigung. Das Gleiche gilt für Schulkinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Sie dürfen allerdings zwischen 8 und 22 Uhr sowie bis zu drei Stunden täglich eingesetzt werden. Ältere, aber noch nicht erwachsene Jugendliche können bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Kinder unter drei Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Es ist allenfalls erlaubt, sie in ihren natürlichen Lebensäußerungen zu fotografieren oder zu filmen. Die Entscheidung darüber treffen allein die Eltern.</span><br></div><div><br></div><div class="imHeading3">Universelle Kinderrechte im Grundgesetz verankern</div><div><span class="fs12lh1-5">Dass großer Handlungsbedarf besteht, geht aus einem Report der Initiative jugendschutz.net von Bund und Ländern hervor: Darin wurde 2019 festgestellt, dass in 49 von 50 untersuchten Profilen die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt wurden. Der Medienanwalt Jörn Claßen kommt zu dem Schluss, dass postende Eltern sich in einem Interessenkonflikt befänden und deshalb nicht anstelle ihrer Kinder in die Veröffentlichung von Bildern in den sozialen Medien einwilligen dürften. „Insbesondere das Posten von Kleinkinderfotos ist demnach schlechterdings rechtswidrig“, schreibt er.</span><br></div><div><br></div><div>Flieder hat wiederholt versucht, Influencerinnen und Influencer zu einem sorgsamen Umgang mit Bildern ihrer Kinder zu bewegen – in der Regel ohne Erfolg. Deshalb startete sie ihre Petition, der inzwischen über 35.000 Menschen folgen. Die Unterschriftenliste will sie bald Familienministerin Lisa Paus überreichen. „Am Ende helfen nur schärfere Gesetze“, sagt Flieder. Sie fordert unter anderem, die universellen Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das Vorhaben hat sich die aktuelle Bundesregierung bereits auf ihre Fahnen geschrieben.</div><div><br></div><div class="imHeading3">Keine Bilder von halbnackten oder nackten Kindern</div><div><span class="fs12lh1-5">Aber auch wer keine kommerziellen Absichten verfolge, sollte sensibel mit dem Thema umgehen, rät Grein: „Für Kinderfotos im Netz gilt aus Sicht des Kinderschutzbundes generell: so wenig wie möglich. Wenn Eltern Kinderfotos im Netz teilen, sollten sie sich zumindest fragen, ob sie selbst sich in dieser Art und Weise im Netz zeigen würden. Und viel wichtiger: Sie sollten die Zustimmung des Kindes einholen.“ Je weniger gut ein Kind eine informierte Entscheidung darüber treffen könne, ob es im Netz abgebildet sein will oder nicht, desto häufiger sollten Eltern sich gegen die Veröffentlichung entscheiden.</span><br></div><div><br></div><div>Die Schützerinnen und Schützer von Kinderrechten erwarten allerdings nicht, dass komplett auf das Posten von Kinderbildern verzichtet wird. Flieder berichtet seit Jahren selbst auf Instagram über ihre Kinder. „Die Grenzziehung ist schwierig“, räumt sie ein. Sie würde aber keine Bilder veröffentlichen, auf denen ihre Kinder halbnackt oder nackt zu sehen sind.</div><div><br></div><div class="imHeading3">Mehr Aufmerksamkeit, weniger Smartphone-Gebrauch</div><div><span class="fs12lh1-5">„Kinderfotos in Social Media können so gestaltet sein, dass das Gesicht nicht zu erkennen ist, indem von hinten oder von der Seite fotografiert oder ein digitaler Sticker darübergelegt wird, der sie anonymisiert“, empfiehlt Schulz. Die Bilder sollten keine privaten oder intimen Einblicke bieten, nicht peinlich oder unangenehm fürs Kind sein und keine Rückschlüsse auf den Wohnort des Kindes zulassen. Die Profile, über die das Bildmaterial veröffentlicht wird, sollten so privat und sicher wie möglich eingerichtet sein. Schutz bieten etwa lokale Netzwerke und private Clouds.</span><br></div><div><br></div><div>Schulz rät Eltern allgemein, ihre Kinder nicht ständig und in allen Lebenslagen zu fotografieren. Studien zeigten, dass sich Kinder mehr Aufmerksamkeit ihrer Eltern wünschen und weniger Smartphone-Gebrauch, erklärt sie.</div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 24 Nov 2025 00:01:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Ein Foto entsteht im Kopf des Fotografen]]></title>
			<author><![CDATA[Torsten Kepp]]></author>
			<category domain="https://www.kepp-mediendesign.de/blog/index.php?category=Foto"><![CDATA[Foto]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000D"><div class="imHeading3">In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie ein Foto im Kopf des Fotografen entsteht.</div><div>Tauche ein in die kreative Welt der Fotografie und entdecke die Geheimnisse hinter atemberaubenden Bildern. Lerne, wie die Gedanken und Visionen eines Fotografen zu einem beeindruckenden Foto werden. Es ist faszinierend zu sehen, wie ein Fotograf seine Umgebung betrachtet und durch seine Linse eine ganze Geschichte erzählt. Jedes Foto ist das Ergebnis einer sorgfältigen Planung, eines kreativen Blickwinkels und einer Leidenschaft für die Fotografie. Also schnapp dir deine Kamera und lass uns gemeinsam in die Welt der Fotografie eintauchen!</div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 22 Nov 2025 23:37:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Frame Raten im Video!]]></title>
			<author><![CDATA[Torsten Kepp]]></author>
			<category domain="https://www.kepp-mediendesign.de/blog/index.php?category=Video"><![CDATA[Video]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000006"><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><strong>1. FILM</strong><br><br> Kinofilme werden in 24 fps (frames per second - Vollbilder - &nbsp;Progressive) in der Regel auf 35 mm Filmmaterial aufgenommen. Der Film hat also eine "Frame Rate" von 24 Vollbildern pro Sekunde. Im &nbsp;Kino werden diese aber nicht mit 24 Hz abgespielt. In alten Filmprojektoren wird durch das Malteserkreuzgetriebe (welches &nbsp;in neueren Modellen durch einen Schrittmotor ersetzt ist) der &nbsp;Filmstreifen vor dem Bildfenster für einen kurzen Moment angehalten, &nbsp;damit die Projektion des Bildes stattfinden kann. In diesem Moment wird &nbsp;das Bild entweder zweimal oder dreimal durchleuchtet - abhängig vom &nbsp;Projektor. Für die Unterbrechung sorgt die Umlaufblende (Flügelblende), &nbsp;die sich zwischen Lichtquelle und Filmstreifen befindet. Damit man nicht bemerkt, wie sich der Filmstreifen auf der Filmrolle &nbsp;bewegt, wird die Leinwand somit zwischen den Filmframes für einen sehr &nbsp;kurzen Moment schwarz. Bei 24 schwarzen Momenten pro Sekunde würde man aber ein deutliches Flackern wahrnehmen. Bei der zweifachen &nbsp;oder dreifachen Bildwiederholfrequenz (Refresh Rate) von 48 Hz oder 72 &nbsp;Hz bemerkt das menschliche Auge diese schwarzen Momente aber nicht mehr. Dadurch wird das Kinobild als &nbsp;flüssig und ohne Flackern oder Flimmern wahrgenommen. Hz = Hertz = 1/s &nbsp;(1/sek) - "Hz" bedeutet in unserem Fall "Bilder pro Sekunde".<br><br></span><div><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"> Eine Frame Rate von 24 fps (bzw. 48 Hz nach zweifacher Durchleuchtung &nbsp;oder 72 Hz nach dreifacher Durchleuchtung) kann man als nominale &nbsp;Kinogeschwindigkeit bezeichnen. Wenn man aber die Filmlaufzeiten komplett von Anfang (Intro) bis Ende &nbsp;(inkl. Abspann) stoppt, wird man feststellen, daß die Abspielgeschwindigkeit im Kino in der Regel von 24 &nbsp;fps variiert. Ein Kinofilm wird meistens etwas schneller abgespielt, wobei die Frame Rate zwischen 24 &nbsp;fps und 26 fps liegen kann.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 22 Nov 2025 04:01:00 GMT</pubDate>
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